Verwaltungsakt Hortanmeldung in einem Entwicklungsland
Ein Hortvertrag, neun Anlagen und eine Schuldenfreiheitserklärung vom Kindergarten: Willkommen in der deutschen Verwaltungsromantik.
Der Hortvertrag von Naunhof – oder: Wie man ein Kind mit einem Aktenordner einschult
Es gibt Länder, da geht Verwaltung so: Man betritt ein Amt, wird freundlich begrüßt, setzt eine einzige Unterschrift, und eine Stunde später ist das Leben neu sortiert. In Tokio zum Beispiel meldet man sich um, meldet sich bei der Steuer an, meldet das Auto um, klärt die Krankenkasse, meldet Kinder für Schule und Kita an, erfährt sofort Klasse, Lehrerin, Ablauf und alle wichtigen Informationen. Wohlgemerkt alles in Fremdsprache Englisch.
Ein Termin. Eine Unterschrift. Fertig.
In Deutschland beginnt der winzige Teilvorgang "Hortanmeldung" mit einem Satz auf der offiziellen Webseite, der klingt wie der erste Hinweis in einem Escape Room:
„Anmeldungen sind jederzeit während der Öffnungszeiten bei der Leiterin der Einrichtung möglich.“
Damit ist nicht etwa gemeint, dass dort jemand sitzt, der einem einfach hilft. Nein. Das ist die erste Prüfung, ob man dem folgenden Formularprozess mental gewachsen sein wird.
Wer ist „die Leiterin“? Warum „persönlich“? Wann sind denn die "Öffnungszeiten"?
Und warum beginnt eine digitale Anmeldung mit einer mündlichen Kontaktaufnahme an einem Ort, den man erst finden und besuchen muss?
Dann kommt die zweite Prüfung: der Geheimtipp.
Eine betroffene Mutter, offenbar bereits Veteranin dieses Verwaltungsfeldzugs, wirft mir freundlicherweise einen Zettel in den Briefkasten. Darauf steht nicht etwa das Formular, sondern eine Wegbeschreibung zum Formular. Eine ganze Seite lang.
Man folgt den Hinweisen wie Indiana Jones im Tempel der kommunalen Zuständigkeit und findet tatsächlich: ein PDF.
Ein PDF!
Nicht etwa ein Onlineformular mit Login, Vorausfüllung, Plausibilitätsprüfung oder digitaler Signatur. Nein, ein PDF, das man am Bildschirm ausfüllen und dann irgendwie 10-fach unterschreiben kann. Rechtsverbindlich ungefähr so belastbar wie ein mit Lippenstift unterschriebener Bierdeckel im Regen.
Die Online-Ausweisfunktion? Digitale Signatur? Ein Prozess, der erkennt, dass dieselben Eltern dieselbe Adresse und dasselbe Kind (sogar im gleichen Formular) schon fünfmal angegeben haben?
Zukunftsmusik. Science-Fiction. Vermutlich für 2087 geplant, sobald Faxgeräte vollständig auf Glasfaser umgestellt wurden.
Neun Anlagen für ein Hortkind
Und dann liegt er vor einem: der Hortvertrag.
Nicht einfach ein Vertrag. Nein, ein kleines Verwaltungs-Epos. Ein Dokument, das nicht abgeschlossen wird, sondern durchlitten.
Es hat Anlagen. Viele Anlagen. Neun Stück.
Neun!
Das ist kein Hortvertrag. Das ist ein Nebenband zum Bürgerlichen Gesetzbuch für Eltern mit Satirehintergrund.
- Anlage 1: Hausordnung
- Anlage 2: Datenschutz
- Anlage 3: Schuldenfreiheitserklärung
- Anlage 4: Infektionsschutz
- Anlage 5: Elternerklärung
- Anlage 6: Gesprächsnotiz für Notfallmedikamente
- Anlage 7: Fotos, Videos, Veröffentlichungen
- Anlage 8: Läuse, Fieber, Zecken
- Anlage 9: Dauervollmacht und Notfallkontakte
Spätestens bei „Läuse, Fieber, Zecken“ weiß man:
Dieses Kind wird nicht eingeschult. Es wird in ein reguliertes Hochsicherheitsbiotop überführt.
Die Schuldenfreiheitserklärung: Schufa für Fünfjährige
Der Höhepunkt aber ist Anlage 3: die Schuldenfreiheitserklärung.
Ein Leumundszeugnis der Voreinrichtung. Eine Art Schufa-Auskunft für Kindergartenbiografien.
Das Kind soll also nicht nur betreut werden, sondern offenbar auch mit finanziell einwandfreier Vorgeschichte in den Hort eintreten.
Man wartet förmlich auf die nächste Anlage:
„Bitte bestätigen Sie, dass das Kind in der Krippe keine Bauklötze zweckentfremdet, keine Knete veruntreut und keine offenen Sandkastenschulden hinterlassen hat.“
Natürlich versteht man: Beiträge müssen bezahlt werden. Verwaltung braucht Daten. Einrichtungen brauchen Sicherheit.
Aber muss daraus wirklich ein Verfahren entstehen, bei dem man das Gefühl bekommt, man beantragt nicht Hortbetreuung, sondern die Betriebserlaubnis für ein kleines Atomkraftwerk?
Papier mit Stromanschluss
Besonders schön ist auch die deutsche Liebe zur Mehrfachangabe.
Name. Adresse. Kind. Geburtsdatum. Einrichtung. Stunden. Sorgeberechtigte. Telefonnummern. E-Mail-Adressen.
Alles wieder und wieder.
Man könnte meinen, Papier habe Angst vor Leere.
Und währenddessen sitzt irgendwo ein japanischer Verwaltungsmitarbeiter, lächelt freundlich, scannt einen Ausweis, klickt drei Felder an und sagt:
„Fertig.“
In Deutschland sagt man:
„Da fehlt noch Anlage 3 mit Stempel.“
Vom Vater zum Familiensachbearbeiter
Das Kind ist sechs Jahre alt. Es möchte spielen, lernen, Freunde treffen, vielleicht ein Butterbrot essen und gelegentlich von einem Erwachsenen daran erinnert werden, die Jacke nicht im Regen liegenzulassen.
Der Staat hingegen fragt vorher:
Dürfen Zecken gesucht werden? Dürfen Läuse gefunden werden? Dürfen Fotos intern, extern, online, offline, chronikalisch oder lokalzeitungstechnisch verwendet werden? Wer darf abholen? Wer darf nicht abholen? Wer darf bei Gewitter abholen? Wer darf bei Fieber angerufen werden? Und vor allem: Hat die Voreinrichtung bestätigt, dass keine offenen Forderungen bestehen?
Man muss es so deutlich sagen:
Das ist keine Digitalisierung. Das ist Papier mit Stromanschluss.
Ein echtes Onlineverfahren würde Daten einmal erfassen, rechtssicher signieren, Nachweise digital prüfen, Rückfragen bündeln und den Eltern am Ende sagen:
„Ihr Kind ist angemeldet. Willkommen im Hort.“
Das deutsche Verfahren sagt:
„Drucken Sie es aus, unterschreiben Sie hier, hier, hier, hier und vielleicht da auch noch. Bringen Sie es persönlich vorbei. Oder fragen Sie jemanden. Vielleicht weiß jemand etwas.“
Und so steht man am Ende nicht als Vater da, sondern als Sachbearbeiter seiner eigenen Familie.
Mit einem Hortvertrag in der Hand, neun Anlagen im Nacken und dem festen Glauben, dass Deutschland die Digitalisierung nicht verschlafen hat.
Es hat sie abgeheftet.